Stiftungs- und Vereinsrecht
Wir engagieren uns nicht nur selbst in zahlreichen gemeinnützigen Vereinen in zum Teil verantwortlichen Positionen, sondern beraten seit Jahren auch in Fragen des Vereinsrechts und des Rechts der Stiftung. Zu unseren Mandanten zählen große und kleine, bekannte und weniger bekannte Verbände, Vereine und Stiftungen auf nationaler und internationaler Ebene.
Schwerpunkt ist die Gründung von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen und Begleitung der dabei anstehenden Schritte. Wir formulieren die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Satzungen und Nebenordnungen, beraten Sie über die Pflichten und Rechte der Mitglieder, des Vorstands und anderer Vereinsorgane. Ebenso beraten wir zu Risiken der Leitungsorgane und in arbeits-, haftungs- oder anderen rechtlichen Themen von Vereinen und Stiftungen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
- Beratung bei der Rechtsformwahl: eingetragener und nicht eingetragener Verein, Idealverein, wirtschaftlicher Verein, gemeinnütziger Verein, gemeinnützige GmbH, Stiftung
- Vereinsgründung, Registeranmeldung
- Gemeinnützigkeit
- Satzungsrecht, Nebenordnungen
- Mitgliederversammlung, Einladung, Tagesordnung, Protokollierung
- Auflösung und Liquidation
- Vereinsarbeitsrecht, insbesondere Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge
- Vereinshaftungsrecht, insbesondere Vorstands- und Organhaftung, Haftungsminimierung
- Beratung bei Wahl der Art der Stiftung: Familienstiftung, Treuhandstiftungen, Verbrauchsstiftung
- Stiftungsgründung: Stiftungsgeschäft, Anerkennung durch Stiftungsaufsicht
- Stiftungssatzung, Stiftungszweck, Zweckänderung
- Gemeinnützigkeit