Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem immer komplexeren Rechtsgebiet entwickelt. Nicht nur Autofahrer kommen täglich mit dieser Rechtsmaterie in Kontakt; auch Fußgänger und zunehmend Radfahrer können v.a. in Konflikt mit verkehrsrechtlichen Bestimmungen geraten.
Die Regelungen des Verkehrsrechts sind sehr detailliert und teilweise kompliziert und setzen sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen:

  • Verkehrszivilrecht (insbesondere Haftung im Straßenverkehr, Regulierung von Personen- und Sachschäden, Kfz-Kauf, Werkvertrag und Leasing)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht (insbesondere Fahrerlaubnisrecht, Fahreignung, Stilllegung von Kfz)
  • Verkehrsversicherungsrecht (allgemeines Versicherungsrecht, Kfz-Haftpflichtversicherung, Kasko-Versicherung)

Für den juristischen Laien wird es immer schwieriger, sich in den umfangreichen Normen dieser Rechtsgebiete zurecht zu finden. Daher bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Bereichen an.
Sie sind geblitzt worden und wissen nicht, was Sie nun tun sollen? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wissen nicht, wie Sie sich dagegen wehren können?

Die Polizei hat gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Sie beim Einparken angeblich ein fremdes Fahrzeug touchiert haben? Oder ist es tatsächlich zu einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall gekommen und Sie wissen nun nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Je führer Sie sich an uns wenden, desto besser können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen! In jedem Fall sollten Sie erst dann bei der Polizei Aussagen machen, wenn wir den Sachverhalt mit Ihnen durchgesprochen haben.

Antje Rießle

Antje Rießle

  • Rechtsanwältin