Am 15.12.2015 haben sich die Verhandlungsführer der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten (Trilogverhandlungen) nach jahrelangen Vorarbeiten auf eine Reform der Datenschutzregelungen geeinigt. Die sog. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt zur umfassenden Neuausrichtung des bisher geltenden Datenschutzrechts. Der Gesetzgeber sieht eine Umsetzung bis Ende 2017 vor.
Für Unternehmen beginnt daher jetzt die Phase, in der die Organisation des Datenschutzes im Unternehmen analysiert und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden muss. Vor diesem Hintergrund müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte ebenso wie Geschäftsführer von Unternehmen sich möglichst bald mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen.
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in die unternehmerische Praxis.