Zum Jahreswechsel sind für die Gesellschafter und Geschäftsführer verschiedene Änderungen bei GmbHs zu beachten. Hier soll auf drei Aspekte hingewiesen werden, die unbedingt beachtet werden müssen:
Gestaltungsbedarf aufgrund der Erbschaftssteuerreform und Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Trotz der erheblichen Unsicherheiten durch den Entwurf des sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, durch das u.a. Korrekturen an der Erbschaftssteuer-reform erreicht werden sollen, sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dahingehend zu prüfen, ob die neuen Regelungen der Bewertung Änderungen in Verträgen oder bei Gestaltung von Übertragungen (Schenkung, Nachfolge) notwendig machen.
Risiko verdeckter Gewinnausschüttung bei Darlehen und Zinsen
Die Reform des Gesellschaftsrechts (MoMiG) hat zu einer Veränderung des Eigenkapitalrechts geführt. Bei zu hohen Zinsen oder nicht vollwertigem Rückzahlungsanspruch kann spätestens ab Januar 2010 eine verdeckte Gewinnausschüttung mit entsprechenden Steuerfolgen angenommen werden.
Neue Insolvenzantragspflicht
Neben den bisherigen Insolvenzantragspflichten bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) muss ab Januar 2010 auch bei Führungslosigkeit Antrag auf Insolvenz gestellt werden (§ 15 a Abs. 3 InsO). Zusätzlich besteht bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Recht, Insolvenzantrag zu stellen (§ 18 InsO).