Katja Macor

Katja Macor

  • Rechtsanwältin

Leben Eltern getrennt, kann sich der nicht betreuende Elternteil beim Umgangsrecht vom Wohl der Kinder überzeugen. Wenn er sie nicht sieht oder kein Sorgerecht hat, hat er ein Auskunftsrecht. Wie weit geht dies?

Im vom Brandenburgischen Oberlandesgericht am 23.11.2023 entschiedenen Fall begehrte der nicht sorgeberechtigte Vater Informationen über die 16jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Er möchte die Zeugnisse, Informationen zur psychologischen Behandlung, die Gründe für einen erfolgten Umzug der Familie, Entwicklungsberichte und aktuelle Fotos. Das Familiengericht in erster Instanz verurteilte die Mutter dazu, die Beschwerde beim OLG einlegte. Das OLG hat bei der Anhörung der Jugendlichen den Eindruck gewonnen, dass sie in ihren Ansichten und Wünschen sehr klar sei. Sie wünsche nicht, dass ihr Vater ein Foto oder Informationen über ihre schulischen Leistungen, ihren Ausbildungsweg sowie umfassende Auskünfte zu etwaigen Krankenhausaufenthalten erhalte. Greifbare Anhaltspunkte für eine Manipulation der Mutter hätten sich nicht ergeben. Bei einer 16jährigen sei in den Blick zu nehmen, dass ihrem Recht zur Selbstbestimmung erhebliche Bedeutung zukomme und die Erteilung von persönlichen Auskünften gegen ihren wiederholt und nachdrücklich geäußerten Willen geeignet sei, ihr seelisches Wohl zu beeinträchtigen. Letztendlich hat das OLG die Mutter zur Auskunft verurteilt, im Fall einer stationären medizinischen Behandlung durch unverzügliche Mitteilung den Vater zu informieren, soweit die Behandlung nicht gynäkologisch oder psychologisch indiziert ist. Sie hat bis zwei Wochen nach Beginn der Sommerferien mitzuteilen, ob die Tochter weiterhin die Schule besuchen wird und in welcher Klassenstufe. Falls eine Ausbildung angefangen wird, muss der Ausbildungsvertrag übersandt werden. Der restliche Antrag wurde abgewiesen, da das Kind eine Reife erreicht habe, in der es in der Lage sei, über seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu bestimmen.

Der Auskunftsanspruch des Elternteils als Elternrecht kann eingeschränkt werden, wenn das Kind mit entsprechender Reife dies selbst wünscht.