Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde eine Rechtsform eingeführt, die im Gesetz als Unternehmergesellschaft (UG) bezeichnet und umgangssprachlich „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt wird.
Mit dieser neuen Gesellschaftsform wollte der Gesetzgründer gerade Existenzgründern und Dienstleistern eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ermöglichen und die verbreitete Flucht in die Limited verhindern. Die Unternehmergesellschaft ist nach dem Gesetz eine Art Unterform der traditionellen GmbH. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die GmbH 25.000 € Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der „Mini-GmbH“ nur 1 €.
Die Unternehmergesellschaft kann unverzüglich in das Handelsregister eingetragen werden. Bei der bisherigen Form der GmbH hat sich die Eintragung in das Handelsregister oft lange hingezogen, weil die Gesellschafter das Stammkapital nicht aufbringen konnten. Dies hatte zur Folge, dass die Gesellschaft mit dem Zusatz GmbH i.G. firmieren musste und die Gesellschafter der GmbH mit ihrem Privatvermögen hafteten.
Die Unternehmergesellschaft stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und muss Verbindlichkeiten – nur – aus dem Vermögen der Gesellschaft begleichen. Das bringt vielen Existenzgründern, die bisher den Schritt in die Selbständigkeit gescheut hatten, weil sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollten, einen Vorteil.
Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmiert werden.
Aus ihren Gewinnen muss die Unternehmergesellschaft jedes Jahr 25 Prozent solange als Rücklage bilden, bis die 25.000 € Stammkapital, die eine normale GmbH braucht, erreicht sind. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.
Für Rückfragen zu den Einzelheiten der neuen Rechtsform oder für die Beratung bei der Gründung einer UG stehen wir gerne zur Verfügung.