Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook darf nicht mehr wie bisher Daten aus Drittquellen zusammenführen.
Die Datensammelpraxis von Facebook steht schon seit Jahren im Visier von Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen. Nun hat sich auch das Bundeskartellamt eingeschaltet: Es hat Facebook untersagt, Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen.
Facebook sammelt aus Drittquellen
Facebook sammelt nicht nur Daten über angemeldete Nutzerinnen und Nutzer, die auf der Plattform surfen. Es gibt darüber hinaus viele weitere Datenquellen. Erstens sind auf vielen Webseiten Gefällt-mir-Schaltflächen eingebettet. Über sie kann Facebook (auch ohne Klick!) Daten erheben, etwa über Ort und Zeit des Besuchs der Website. Zweitens nutzen viele Apps, die vordergründig mit Facebook nichts zu tun haben, unter der Haube Analysewerkzeuge – die ebenfalls Daten an Facebook senden. Und drittens sammelt Facebook Daten über konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram.
Aus all diesen Quellen führt Facebook Daten zusammen. Darin liegt ein gewaltiges Potenzial: Facebook kann umfassend Profile bilden und Persönlichkeitsmerkmale schlussfolgern, mit denen es Werbung noch genauer zuschneiden und Menschen noch stärker an die Facebook-Welt binden kann.
Keine Wahl bei der Anmeldung
Bei einer Anmeldung auf Facebook bleibt keine Wahl: Nutzer können Facebook nur unter der Voraussetzung verwenden, dass Facebook Daten von Drittquellen sammeln und dem Facebook-Konto zuordnen kann.
Diese Datensammelpraxis hat das Bundeskartellamt nun untersagt. Es sieht darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Facebook. Facebook darf Nutzerdaten künftig nicht mehr ohne freiwillige (!) Einwilligung aus Drittquellen mit eigenen Daten zusammenführen.
Facebooks marktbeherrschende Stellung
Das Kartellrecht kontrolliert Marktmacht und soll Marktmissbrauch verhindern. Marktmacht heißt, dass ein Unternehmen weitgehend frei von Konkurrenz ist. Doch was ist mit XING, LinkedIn, Twitter oder Snapchat, die ebenfalls bedeutende Soziale Netzwerke sind – was gegen Facebooks Marktmacht spräche? In den Augen des Kartellamts bedienen die Netzwerke unterschiedliche Märkte: Facebook sei ein „identitätsbasiertes Netzwerk“, während Instagram die Selbstdarstellung bespielt und XING das Berufsleben.
In der Fachwelt wird besonders heiß diskutiert, ob das Kartellamt mit seinem Beschluss eigentlich Datenschutzrecht durchsetzt. Hierfür sind die Datenschutzaufsichtsbehörden zuständig, nicht das Kartellamt. Das Kartellamt könne nicht aus jedem Verstoß gegen Datenschutzrecht einen Marktmachtmissbrauch machen, so die Kritik.
Das Bundeskartellamt verlangt innerhalb von vier Monaten ein neues Konzept und gibt Facebook ein Jahr Zeit zur Umsetzung. Facebook will die Entscheidung des Kartellamts angreifen.