Katja Macor

Katja Macor

  • Rechtsanwältin

Frankreich ist und bleibt einer der schönsten Orte für ein eigenes Feriendomizil und bietet zugleich eine stabile Vermögensanlage. Neben praktischen Gesichtspunkten wie Infrastruktur und Erreichbarkeit von Deutschland sollte man auch an die juristischen Gesichtspunkte denken.

Makler

Neben der Suche im Internet nutzen die meisten die Dienste eines ortsansässigen Maklers. Der Makler sollte Mitglied einer Maklervereinigung sein (ORPI oder FNAIM). Vorsicht ist geboten, wenn der Makler keine carte professionelle hat und keiner Vereinigung angehört. Möchten Sie nur einen Makler beauftragen, erteilen Sie ihm ein mandat exclusive. Sie können den Auftrag auch mehreren Maklern geben (mandat sans exlusivité). Die Provision ist höher als in Deutschland: 5-10 % des Kaufpreises.

Finanzierung

Grundsätzlich finanzieren deutsche Banken eine Immobilie in Frankreich nicht. Sie können aber Ihre deutsche Immobilie belasten und einen Kreditvertrag mit Ihrer Bank schließen, oder Sie gehen zu einer französischen Bank und belasten die französische Immobilie.

Zwei Kaufverträge

In Frankreich schließen Sie zwei Verträge. Der sog. compromis de vente als bindender (!) Vorvertrag und der notariell beurkundete acte authentique als Hauptvertrag. Sie können dem Verkäufer vorab auch ein bindendes Angebot machen (offre oder proposition d’achat), welches der Verkäufer in einer bestimmten Frist annehmen kann oder auch nicht.

Dem darauf folgenden Vorvertrag müssen insbesondere folgende Gutachten beiliegen: Termitengutachten, Gutachten über Blei im Baumaterial, Gutachten über Asbest im Baumaterial, Gutachten über die Elektrik, Gutachten über die Natur- und technischen Risiken und Energieausweis.

Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie haftet für diese Mängel nicht, der Käufer muss nur aufgeklärt werden. Treten Sie von dem Kauf nicht innerhalb der Ihnen zustehenden Widerrufsfrist von 10 Tagen zurück, haben Sie eine Garantiesumme anzuzahlen (meist 5 %).

In den nun folgenden drei Monaten bis zum acte authentique prüft der Notar das Grundbuch, informiert die Gemeinde und erfragt städtebauliche Vorschriften. Sie müssen in dieser Zeit den ggf. abgeschlossenen Kreditvertrag vorlegen. Drei Tage vor dem acte authentique muss der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto liegen. Das Eigentum geht mit Unterschrift unter den acte authentique sofort über.

Steuern

Der Kauf einer französischen Immobilie muss dem deutschen Finanzamt nicht gemeldet werden. Einnahmen aus Vermietung müssen nur in Frankreich erklärt werden. Nur der Veräußerungsgewinn aus einer vermieteten Frankreichimmobilie interessiert Deutschland. Erbschafts- und Schenkungssteuern müssen in unter Anrechnung in beiden Ländern gezahlt werden.

In Frankreich fallen beim Erwerb 8 % Nebenkosten an. Während des Besitzes müssen Wohnsteuer und Grundsteuer bezahlt werden. Beim Verkauf mit Veräußerungsgewinn kann es teuer werden: dieser wird grds. mit 35 % versteuert.

Französisches Immobilienrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Recht. Lassen Sie sich beraten!