Der Bundesgerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil zur Vertretung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in gerichtlichen Verfahren getroffen (Entscheidung vom 25.10.2010, Az. II ZR 115/09):
Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, so ist nach Ansicht des BGH eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig. Zudem wurde festgestellt, dass daran auch § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG in der seit dem 1. November 2008 geltenden Fassung nichts ändert.