Lebensmittel, die nach besonderen regionalen Rezepten oder unter Ausnutzen spezieller geographischer Gegebenheiten hergestellt werden, können als sog. geschützte geografische Angabe (g.g.A.) markenrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Bezeichnung „g.g.A.“ dürfen nur solche Waren werbend gekennzeichnet werden, welche die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation der g.g.A. erfüllen. Seit 1997 dürfen so auch die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ nur solche Schinken tragen, welche bestimmte Kriterien im Herstellungsverfahren und von ihrer regionalen Herkunft her erfüllen.
Eine Vereinigung von Herstellern von Schwarzwälder Schinken hatte nun beantragt, die Spezifikation für „Schwarzwälder Schinken“ derart zu verschärfen, dass „Schwarzwälder Schinken“ nicht nur im Schwarzwald nach einem besonderen Rezept hergestellt, sondern dass „Schwarzwälder Schinken“ auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss. Dies sei nötig, um die Qualität, die Garantie der Echtheit und das Ansehen des Erzeugnisses „Schwarzwälder Schinken“ zu erhalten.
Nachdem das hierfür zuständige Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag auf Änderung der Spezifikation abgelehnt hatte, weil es aus Sicht des DPMA bei der Änderung primär um die Einhaltung von Standards ging, die allgemein beim Aufschneiden und Verpacken von Rohschinken einzuhalten seien und keinen besonderen Bezug zum Produkt „Schwarzwälder Schinken“ hätten, hat das Bundespatentgericht nunmehr entschieden, dass es zulässig sei, dass „Schwarzwälder Schinken“ allein im Schwarzwald geschnitten und verpacken werden dürfe (BPatG, Az. 30 W (pat) 33/09, Beschl. v. 13.10.2011). Das BPatG beruft sich hierbei auf Rechtsprechung des EuGH in vergleichbaren anderen Fällen, wie bei „Prosciutto di Parma“ oder „Grana Padano“.
Letztlich wird jedoch die EU-Kommission darüber zu befinden haben, ob die Spezifikation tatsächlich entsprechend geändert werden darf. Bis zu einer entsprechenden Entscheidung dürfen Hersteller von „Schwarzwälder Schinken“ diesen auch außerhalb des Schwarzwaldes aufschneiden und verpacken lassen.