Familienrecht
Das Familienrecht regelt alle Rechtsbeziehungen der durch Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Zur Anwaltspraxis gehören deshalb insbesondere:
- Trennung und Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Kindes- und Ehegattenunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Gewaltschutz
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Kindschaftssachen: Elterliche Sorge / Teilbereiche der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft
- Güterrechtssachen (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Fragen der Aufhebung des Güterstandes, Gütergemeinschaft)
- Sonstige Vermögensrechtliche Ansprüche
- Partnerschaften außerhalb der Ehe
- Vertragsgestaltung
- Internationales Familienrecht
- Alternative Streitschlichtungsverfahren: Mediation und Cooperative Praxis
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