Datenschutz / externer Datenschutzbeauftragter / EU-Vertreter nach Artikel 27 EU-DSGVO

Wir sind seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwälte im Bereich Datenschutz tätig. Im Rahmen unserer Spezialisierung auf gewerblichen

Rechtsschutz und IT-Recht  haben wir bereits lange vor der DSGVO Datenschutz als Spezialgebiet bearbeitet. So ist RA Prof. Clemens Pustejovsky beispielsweise als Referent (allein 2018 mehr als 100 Vorträge, Workshops (v.a. IHK Südlicher Oberrhein) und Inhouse-Schulungen)

  • europaweit tätiger Gutachter für Verbände, Ministerien und Unternehmen
  • seit 2005 tätig als externer Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (BDSB) von kleinen Arztpraxen bis hin zu intern. Konzernen
  • Auditor und Unternehmensberater zu datenschutzrechtlichen Spezialthemen sowie
  • anwaltlicher Vertreter gegenüber Aufsichtsbehörden, Wettbewerbern, Betroffenen, etc.

tätig.

Gerne könne wir Ihre Themen und Ihren Bedarf in einem unverbindlichen (Telefon-)Gespräch klären.

Fragen Sie auch nach unserem Datenschutz-QuickCheck.

Unternehmen ohne Standort in der Europäischen Union, die in der EU Dienstleistungen oder Waren verkaufen und dabei personenbezogene Daten erheben, müssen einen Vertreter mit Sitz in der EU benennen. Diese Bestimmung gilt auch für Unternehmen, die lediglich Daten von EU-Bürgern zur Online-Nutzung oder zur Nutzung von Online-Medien und -Werbung erheben und verarbeiten.

Wir unterstützen Unternehmen als EU-Vertreter nach Artikel 27 EU-DSGVO.

Prof. Clemens Pustejovsky

Prof. Clemens Pustejovsky

  • Rechtsanwalt
  • zert. Mediator