Ab dem 01.01.2025 gelten die neuen Grundsteuerbeträge – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Zum 01.01.2025 greift die Grundsteuerreform. Ab diesem Zeitpunkt wird die neue Grundsteuer erstmals fällig.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Entscheidungen am 11.06.2024 die Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg als verfassungsgemäß erachtet (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23). Eine Entscheidung eines höheren Gerichts liegt noch nicht vor.
Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer wissen: Die Finanzbehörden haben inzwischen in den meisten Fällen die Grundsteuermessbeträge berechnet und die entsprechenden Bescheide zugestellt. Dennoch wissen viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch nicht, welche Beträge sie ab 2025 zahlen müssen, denn viele Kommunen haben ihre Hebesätze noch nicht festgelegt. Das kann teilweise auch noch einige Zeit dauern, denn nach § 50 Abs. 3 LGrStG müssen die Beschlüsse über die Hebesätze erst bis zum 30.06.2025 (jedoch mit Wirkung zum 01.01.2025) gefasst werden.
Als Hilfestellung für die Kommunen hat das Finanzministerium das sogenannte Transparenzregister mit Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B herausgegeben. Das Transparenzregister enthält für jede Gemein-de eine Bandbreite an Hebesätzen, die zu einer Aufkommensneutralität führen. Das bedeutet, dass die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform in etwa so hoch sind wie vor der Reform.
Konkrete Zahlen enthält das Transparenzregister nicht, da noch nicht alle neuen Messbeträge einer Kommune vollständig vorliegen. Das Transparenzregister musste daher inzwischen auch bereits angepasst werden.
Die Aufkommensneutralität ist jedoch auf das gesamte Grundsteuereinkommen einer Kommune bezogen. In Einzelfällen kann es also zu einer höheren Grundsteuerbelastung kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Diskussionen über die Hebesätze in ihren Kommunen also intensiv verfolgen.